Förderung von Gedenkstätten

Was fördern wir?

Wir fördern Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Mecklenburg-Vorpommern, wenn sie von besonderer historischer Bedeutung sind und wenn ein positives Votum sowie eine angemessene Beteiligung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft vorliegen. Grundlage für die Entscheidung über eine Förderung sind die Förderrichtlinien.

Wir vergeben Mittel für zwei Förderbereiche:

1. Förderung der historisch-politischen Bildungsarbeit

  • Logo LpB (auf die Förderung von Projekten und Veranstaltungen durch die Landeszentreale für politische Bildung ist in Werbematerialien (Flyer, Publikationen etc.) hinzuweisen)

2. Förderung von Investitionen in Baumaßnahmen oder den Erwerb von unbeweglichen Sachen wie Ausstellungen, Lehrmittel etc.

Der Antrag erfolgt formlos, das heißt, ohne standardisiertes Antragsformular. Wir benötigen eine aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens und einen detaillierten Finanzierungsplan. Die Fördersumme bei Investitionen muss über 5.000,00 Euro betragen.

Bei Fragen nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne.

Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385-58818950 | E-Mail: poststelle@lpb.mv-regierung.de